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Unterschied zwischen erlaubten und verbotenen Lebensmittelzusatzstoffen – ihre Einteilung und Auswirkungen auf die Gesundheit

Alicja Kowalska

Alicja Kowalska

2026-03-25
5 Min. Lesezeit
Unterschied zwischen erlaubten und verbotenen Lebensmittelzusatzstoffen – ihre Einteilung und Auswirkungen auf die Gesundheit

Unterschied zwischen erlaubten und verbotenen Lebensmittelzusatzstoffen – ihre Einteilung und Auswirkungen auf die Gesundheit

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In den letzten Jahren ist die Verwendung von Substanzen in Lebensmitteln, die einen erheblichen Einfluss auf die Qualität und die Eigenschaften von Lebensmitteln haben, zu einem wachsenden Thema von Interesse für Verbraucher geworden. Dieses Thema ist oft Gegenstand von Kontroversen zwischen denen, die die Verwendung solcher Substanzen unterstützen, und denen, die gegen die Idee sind, Chemikalien in Lebensmittel einzuführen.

Zusatzstoffe: Definition und rechtliche Rahmenbedingungen für ihre Anwendung in Lebensmitteln

Der Begriff "Zusatzstoff" wird gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 für jede chemische Verbindung verwendet, die weder als eigenständiges Lebensmittel verzehrt wird noch als typische Lebensmittelkomponente fungiert (unabhängig von einem etwaigen Nährwert). Die gezielte Zugabe einer solchen Substanz während der Herstellung, Verarbeitung, Zubereitung, Behandlung, Verpackung, des Transports oder der Lagerung von Lebensmitteln bewirkt, dass die Substanz oder ihre Abbauprodukte direkt oder indirekt zu einem Bestandteil des Endprodukts werden. Damit Lebensmittelhersteller Zusatzstoffe rechtmäßig einsetzen dürfen, müssen folgende Grundvoraussetzungen erfüllt sein: (1) eine nachweisbare Notwendigkeit für ihren Einsatz (z. B. als unverzichtbarer Bestandteil technologischer Prozesse), (2) die Unmöglichkeit, das gleiche Ergebnis mit alternativen Methoden zu erreichen, (3) keine Täuschung der Verbraucher über die Produkteigenschaften, (4) gesundheitliche Unbedenklichkeit bei den empfohlenen Dosierungen (gestützt auf umfassende wissenschaftliche Studien) sowie (5) das Verbot der Verschleierung von Qualitätsmängeln durch minderwertige Rohstoffe. Zusatzstoffe erfüllen eine Vielzahl technologischer und sensorischer Funktionen, darunter: (a) den Schutz vor unerwünschten Veränderungen der sensorischen Eigenschaften (Geschmack, Farbe, Geruch), (b) die Verlängerung der Haltbarkeit durch Hemmung mikrobiellen Wachstums oder Oxidationsprozesse, (c) die Steigerung der visuellen Attraktivität (z. B. durch Farbstoffe), (d) die Erweiterung des Produktsortiments (z. B. "Light“-Produkte mit modifizierter Zusammensetzung) sowie (e) die Optimierung von Produktionsprozessen hinsichtlich Effizienz und Wirtschaftlichkeit.

Klassifizierung von Lebensmittelzusatzstoffen – Einteilung und funktionale Gruppeneigenschaften

Zusatzstoffe, die Lebensmitteln beigefügt werden, lassen sich nach ihrer Herkunft und Herstellungsmethode systematisch einteilen. Man unterscheidet drei Hauptkategorien: **natürliche Zusatzstoffe**, die aus organischen Rohstoffen (wie Pflanzenteilen) ohne chemische Modifikation gewonnen werden; **naturidentische synthetische Zusatzstoffe**, die zwar im Labor synthetisiert werden, jedoch Eigenschaften aufweisen, die denen ihrer natürlichen Pendants entsprechen; sowie **vollständig synthetische (künstliche) Zusatzstoffe**, die in der Natur nicht vorkommen und das Ergebnis komplexer industrieller Verfahren sind. Funktionell unterteilen sich diese Zusätze in zahlreiche Untergruppen, wobei die wichtigsten Kategorien folgende sind: Farbstoffe, Aromen, Konservierungsmittel, Antioxidantien, pH-Regulatoren (einschließlich Säuren und Basen), Strukturstabilisatoren, Emulgatoren, Geliermittel, Geschmacks- und Geruchsverstärker sowie Süßungsmittel. **Zugelassene Lebensmittelzusatzstoffe** durchlaufen vor ihrer Aufnahme in offizielle Register strenge toxikologische Prüfungen. Ihre maximal zulässigen Tagesdosen (sog. *ADI – Acceptable Daily Intake*) werden auf Basis von Studien zum **NOEL-Wert** (*No Observed Effect Level*) festgelegt, also der Konzentration, bei der keine gesundheitsschädlichen Auswirkungen nachweisbar sind. Der Einsatz dieser Stoffe ist nur dann gestattet, wenn er technologisch unverzichtbar ist und keine Risiken für Verbraucher:innen birgt. Die folgende Tabelle stellt ausgewählte, allgemein als sicher eingestufte Zusatzstoffe mit ihren grundlegenden Merkmalen vor.

Unzulässige Zusatzstoffe – Verbot in der Lebensmittelherstellung

Sämtliche Zusatzstoffe, die nicht in der offiziellen Liste der für Lebensmittel zugelassenen Substanzen aufgeführt sind, unterliegen einem absoluten Verwendungsverbot während aller Phasen der Lebensmittelverarbeitung und -herstellung. Laufende wissenschaftliche Untersuchungen und Sicherheitsbewertungen zielen darauf ab, potenzielle Risiken zu identifizieren. Besonders beachtet wird eine Gruppe chemischer Verbindungen, die in Wechselwirkung mit anderen Inhaltsstoffen allergische Reaktionen, Stoffwechselstörungen oder weitere unerwünschte gesundheitliche Auswirkungen auslösen können. Als Beispiel lassen sich synthetische Farbstoffe wie Chinolingelb (E104) oder Orangegelb (E110) nennen, deren Kombination mit Natriumglutamat (E621) zu einer übermäßigen Stimulation des Nervensystems führt. Darüber hinaus gibt es eine Kategorie von Lebensmitteln, bei denen der Zusatz jeglicher Hilfsstoffe gesetzlich untersagt ist. Dazu gehören: **natürlicher Bienenhonig**, **Butter aus unverarbeiteter Sahne**, **stilles Mineral- und Quellwasser ohne Kohlensäurezusatz**, **lose Blatttees ohne Aromazusätze**, **raffinierter und Rohrzucker**, **Milch in verschiedenen Fettstufen (teilentrahmt, Vollmilch, entrahmt) nach thermischer Behandlung (UHT, Pasteurisierung)**, **natürliche Sahne und Schlagsahne**, sowie **Milchprodukte mit lebenden probiotischen Bakterienkulturen**. Das Verbot erstreckt sich ebenfalls auf Lebensmittel, die keinerlei technologischen Verfahren unterzogen werden, welche ihre ursprünglichen physikalisch-chemischen oder sensorischen Eigenschaften verändern könnten. Die folgende Tabelle listet ausgewählte verbotene Zusatzstoffe mit ihren E-Nummern auf: **E 103 (Resorcin)**, **E 105 (Gelborange S)**, **E 111 (Orange GGN)**, **E 121 (Lackmus, pflanzlicher Farbstoff)**, **E 125 (Scharlachrot GN)**, **E 152 (Schwarz 7984)**, **E 181 (Gerbstoffe, pflanzliche Tannine)**.

Lebensmittelzusatzstoffe: gesundheitliche Konsequenzen und regulatorische Sicherheitsvorgaben für den Verzehr

Die Sicherheit von Lebensmitteln zählt zu den zentralen Säulen einer gesunden menschlichen Ernährung. Eine übermäßige Zufuhr von Zusatzstoffen kann jedoch potenzielle Gesundheitsrisiken bergen. Aus diesem Grund sind Lebensmittelhersteller gesetzlich verpflichtet, die europäischen Richtlinien einzuhalten, die unschädliche Höchstmengen für Verbraucher festlegen. Die Überwachung der Sicherheit aller derzeit zugelassenen Zusatzstoffe obliegt dem **Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss (Scientific Committee on Food, SCF)**, der für jede Substanz einen sogenannten **„Akzeptablen Täglichen Aufnahmewert (ADI)**“ bestimmt – eine in Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht angegebene Menge, die lebenslang aus allen Quellen aufgenommen werden kann, ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen zu verursachen. Der Einsatz von Zusatzstoffen birgt sowohl Vor- als auch Nachteile: Süßstoffe ermöglichen die Herstellung kalorienreduzierter Lebensmittel, beeinflussen den Blutzuckerspiegel nicht und regen die Insulinausschüttung nicht an, was für Diabetiker von Vorteil ist. Allerdings sind bestimmte Stoffe wie Aspartam oder Acesulfam für Personen mit Phenylketonurie ungeeignet, da sie Phenylalanin enthalten. Zudem gibt es eine Gruppe von Zusatzstoffen mit nachgewiesener allergener Wirkung, darunter Azofarbstoffe (die Nesselsucht oder Verschlimmerungen bei atopischer Dermatitis auslösen können), Konservierungsmittel wie Benzoesäure (die Atemnot hervorrufen kann) sowie Geschmacksverstärker wie Natriumglutamat (das mit Kopfschmerzen und brennenden Brustschmerzen in Verbindung gebracht wird). Zusatzstoffe erfüllen vielfältige Funktionen – einige steigern den Nährwert von Produkten, andere können allergische Reaktionen auslösen. Entscheidend ist es, eine übermäßige Aufnahme zu vermeiden, indem man sich abwechslungsreich ernährt und vorrangig unverarbeitete Lebensmittel bevorzugt. Die Deklaration der Inhaltsstoffe, einschließlich der verwendeten Zusatzstoffe, ist auf den Produktverpackungen verpflichtend angegeben, was Verbrauchern eine informierte Auswahl ermöglicht.
Alicja Kowalska

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