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Die „Zaubereien“ der Hersteller – also bei welchen Lebensmittelprodukten lohnt es sich genau hinzusehen beim Einkauf?

Lena Bauer

Lena Bauer

2026-03-20
3 Min. Lesezeit
Die „Zaubereien“ der Hersteller – also bei welchen Lebensmittelprodukten lohnt es sich genau hinzusehen beim Einkauf?
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Lebensmittelhersteller werden oft beschuldigt, Zaubereien anzuwenden, die nicht immer vollständig legal sind, und manchmal manipulieren sie einfach so mit Worten, dass wir selbst etwas kaufen, was wir eigentlich nicht brauchen... Gibt es überhaupt eine Möglichkeit, diese Produkte zu erkennen und Fallen zu vermeiden?

Sollten wir uns tatsächlich vor diesen Produkten hüten? Eine kritische Analyse von Etiketten und Inhaltsstoffen

Lassen Sie sich nicht von auffälligen, bunten Illustrationen oder glänzenden Werbeslogans täuschen – ihr primäres Ziel ist oft die Irreführung des Verbrauchers anstatt dessen Aufklärung. So bezieht sich die Angabe „100 %“ auf einer Saftverpackung selten auf den tatsächlichen Fruchtgehalt, sondern meist auf „100 % Geschmack“, was auf den Einsatz von Konzentraten, Süßungsmitteln und Konservierungsstoffen hindeutet. Ähnlich verhält es sich bei Joghurt: Attraktive Bezeichnungen wie „Erdbeere“ garantieren keineswegs den Einsatz echter Früchte – häufig handelt es sich lediglich um künstliche Aromen, Farbstoffe und zugesetzten Zucker in einer Milchbasis. Die wirklich relevanten Informationen, etwa der prozentuale Anteil der Zutaten, werden vom Hersteller meist in winziger Schrift an unauffälliger Stelle platziert. Bei Unsicherheit über die Produktqualität empfiehlt sich ein Vergleich mit ähnlichen Artikeln anderer Marken. Nur durch eine solche Gegenüberstellung lässt sich Lebensmittel mit minimalem Anteil bedenklicher Zusätze identifizieren – etwa Marmelade mit 50 % statt 30 % Fruchtgehalt oder Wurstwaren mit 70 % statt 2 % Fleischanteil. Besonders kritisch sind verarbeitete Fleischprodukte zu betrachten, bei denen deklariertes „Schweinefleisch“ in Wirklichkeit nur einen Bruchteil des Inhalts ausmachen kann, während der Rest aus Fetten, Stärke und wasserbindenden Substanzen besteht.

Mechanisch abgetrenntes Fleisch: Worauf Verbraucher bei Fleischwaren achten sollten

Bei der Untersuchung der Inhaltsstoffe von Fleischprodukten ist besondere Vorsicht bei der Kennzeichnung "MOM" (mechanisch abgetrenntes Fleisch) geboten, da es sich dabei nicht um hochwertiges Fleisch handelt, sondern um Rückstände, die nach der Trennung der Muskeln – beispielsweise von einem Hähnchen – verbleiben. Dazu zählen Hautreste, Knorpel, kleine Knochenfragmente oder Sehnen. Rechtliche Vorgaben verbieten ausdrücklich, MOM als Fleisch zu klassifizieren, und Hersteller sind verpflichtet, die tatsächliche Zusammensetzung ihrer Erzeugnisse korrekt anzugeben. Es ist zu beachten, dass viele Unternehmen Marketingstrategien einsetzen, die auf nostalgische Erinnerungen an hausgemachte, natürliche Produkte abzielen – doch Bezeichnungen wie "Bauernwurst" oder "traditionelle Schinkenwurst" garantieren keineswegs eine traditionelle Rezeptur oder den Verzicht auf chemische Zusätze. Von entscheidender Bedeutung ist auch das kritische Lesen der Etiketten: Die Zutaten werden in absteigender Reihenfolge nach ihrem Anteil aufgelistet, was bedeutet, dass die erste Zutat den Hauptbestandteil darstellt. Ein Haferriegel mit einem überwiegenden Zuckeranteil sollte daher bei Verbrauchern Skepsis auslösen.

"Leicht“-Produkte: Warum die Bezeichnung oft trügt – eine kritische Betrachtung der Nährwertangaben und rechtlichen Grauzonen

Abschließend einige Anmerkungen zu sogenannten "niedrigkalorischen Lebensmitteln"... Zwar unterliegen Produkte mit der Bezeichnung "light" strengen gesetzlichen Vorgaben, doch Begriffe wie "slim", "fit", "fitness" oder "leicht" entziehen sich jeder rechtlichen Kontrolle... Hersteller nutzen diese regulatorische Lücke gezielt aus, indem sie Erzeugnisse auf den Markt bringen, die zwar weniger Fett enthalten, dafür aber mit deutlich höheren Mengen an Einfachzuckern angereichert sind... Die genannten Beispiele stellen nur die Spitze des Eisbergs dar – beim täglichen Einkauf lauern unzählige weitere versteckte Fallstricke... Wichtig zu wissen: Falls man Opfer irreführender Werbeversprechen wird und ein Produkt erwirbt, das nicht den deklarierten Eigenschaften entspricht, steht einem das Recht auf Reklamation beim Verkäufer zu.
Lena Bauer

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